Urlaubsanspruch-Rechner
Urlaubstage bei Teilzeit umrechnen und den anteiligen Anspruch bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr ermitteln.
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, das entspricht 20 Tagen bei 5-Tage-Woche.
Bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr die Anzahl der Monate eintragen.
So wird gerechnet
Der Urlaubsanspruch bemisst sich nicht nach der Stundenzahl, sondern nach den Arbeitstagen je Woche. Wer an drei statt fünf Tagen arbeitet, hat drei Fünftel des Vollzeitanspruchs. Die tägliche Arbeitszeit spielt dabei keine Rolle.
Bei einem Ein- oder Austritt im laufenden Jahr entsteht für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresanspruchs. Nach dem Bundesurlaubsgesetz werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf volle Tage aufgerundet; das gilt für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für darüber hinausgehenden vertraglichen Urlaub kann etwas anderes vereinbart sein.
Wichtig für die Praxis
Wechselt die Arbeitszeit unterjährig, ist der Anspruch für die einzelnen Zeiträume getrennt zu berechnen. Bereits entstandener Urlaub darf durch eine spätere Reduzierung der Arbeitstage nicht gekürzt werden.
Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall, geltende Tarifverträge und die Rechtslage zum Abrechnungszeitpunkt. LOHN.koeln erbringt Lohnbuchführung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.