Mutterschutz-Rechner
Beginn und Ende der Schutzfristen aus dem errechneten Entbindungstermin ermitteln.
Die Fristen nach dem Mutterschutzgesetz
Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darf die Mitarbeiterin nur arbeiten, wenn sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.
Nach der Entbindung gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen, ebenso auf Antrag, wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird.
Wird das Kind vor dem errechneten Termin geboren, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Tage, die vorher nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Was Arbeitgeber vorbereiten müssen
Der Arbeitgeber meldet die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde, erstellt die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz und zahlt während der Schutzfristen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Der Zuschuss wird über das Umlageverfahren U2 vollständig erstattet. Wir übernehmen die Abrechnung und die Erstattungsanträge.
Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall, geltende Tarifverträge und die Rechtslage zum Abrechnungszeitpunkt. LOHN.koeln erbringt Lohnbuchführung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.