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Lohnfortzahlung-Rechner

Wann endet die sechswöchige Entgeltfortzahlung und ab wann zahlt die Krankenkasse?

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Die Sechs-Wochen-Frist

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit für längstens sechs Wochen fort, also für 42 Kalendertage. Gezählt wird in Kalendertagen, Wochenenden und Feiertage laufen mit. Der Anspruch entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Fortsetzungserkrankung und neue Erkrankung

Erkrankt der Mitarbeiter erneut an derselben Ursache, entsteht kein neuer Anspruch, solange die Sechs-Wochen-Frist noch nicht ausgeschöpft ist. Ein neuer voller Anspruch entsteht erst, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate liegen oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Tritt während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere, davon unabhängige Erkrankung hinzu, bleibt es bei der einen Frist. Beginnt die zweite Erkrankung dagegen erst nach dem Ende der ersten, entsteht ein neuer Anspruch.

Danach: Krankengeld

Ab dem Tag nach dem Ende der Entgeltfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, und wird um die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gekürzt. Die konkrete Höhe berechnet die Krankenkasse.

Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall, geltende Tarifverträge und die Rechtslage zum Abrechnungszeitpunkt. LOHN.koeln erbringt Lohnbuchführung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.

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