Minijob-Rechner 2026
Verdienstgrenze, mögliche Stundenzahl und die Grenze zum Midijob auf einen Blick.
Ohne Eingabe rechnen wir mit der vollen Verdienstgrenze.
Die Grenzen 2026 im Überblick
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Verdienstgrenze Minijob je Monat | 603 € |
| Verdienstgrenze im Jahr | 7.236 € |
| Beginn Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 € |
| Ende Übergangsbereich | 2.000 € |
| Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € |
Überschreiten der Grenze
Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten ist unschädlich, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines rückwärts laufenden Zeitjahres vorkommt. Der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Monatsgrenze betragen, 2026 also 1.206 Euro. Damit sind im Jahr maximal 8.442 Euro möglich. Eine geplante Mehrarbeit, etwa im Weihnachtsgeschäft, zählt nicht als unvorhersehbar.
Was der Arbeitgeber zahlt
Beim gewerblichen Minijob fallen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und je nach Wahl eine Pauschsteuer an. In Summe liegen die Arbeitgeberkosten regelmäßig bei rund 31 bis 32 Prozent des Verdienstes. Die genauen Sätze hängen vom Jahr und von der Umlagepflicht ab. Wir rechnen Ihnen den Betrag für Ihren Fall aus.
Dieser Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind immer der Einzelfall, geltende Tarifverträge und die Rechtslage zum Abrechnungszeitpunkt. LOHN.koeln erbringt Lohnbuchführung nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse.